Unfreiwillig habe Moderator Sandro Brotz mit seinem letzten «Arena»-Auftritt jedes Anti-SRG-Klischee bestätigt, das auch die kommende Halbierungsinitiative prägen dürfte: Dass das Schweizer Radio und Fernsehen SRF nämlich «von linken, parteiischen, selbstverliebten und eitlen Gesellen bevölkert werde». 

Solches steht nicht im SVP-Pressedienst, sondern im Tages-Anzeiger. Zur Debatte steht folgende Aussage von Brotz gegenüber SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi, der in der «Arena» seine Aussage im Parlament rechtfertigte und einordnete. Bezug nehmend auf einen Vorfall vom 6. März in Düsseldorf benannte Aeschi die Vergewaltigungen einer achtzehnjährigen Ukrainerin durch einen Iraker und einen Nigerianer, wobei er allerdings den konkreten Kenntnisstand des Parlaments wie des Publikums überforderte. 

In der «Arena» plusterte sich Sandro Brotz auf und watschte den gewählten Volksvertreter Thomas Aeschi wie folgt ab: «Wir halten ganz klar fest: Was Sie gesagt haben, war rassistisch. Punkt. Ausrufezeichen. Diese Aussage teilten auch Strafrechtler und Strafrechts-Experten, mit denen wir gesprochen haben, und auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus. Da gibt es nichts daran zu rütteln.» Als Aeschi die Unterstellung des Rassismus zurückwies und auf die linke Zusammensetzung der Rassismuskommission hinwies, befand Brotz dies gleich zweimal als «ganz billig»: «Wir haben auch mit Staatsanwälten gesprochen, wir haben mit Strafrechts-Experten gesprochen. Das ist rassistisch gewesen. Punkt.»

TV-Chefredaktor Tristan Brenn nahm seinen Untergebenen Sandro Brotz umgehend in Schutz: «Rassismus benennen ist keine Frage von Parteilichkeit. Haltung zu zeigen gehört zur Aufgabe und zum Selbstverständnis von öffentlichen Medien – auch bei SRF.» Brenn erliegt einem doppelten Irrtum: Brotz zeigte mit seinen Anwürfen an die Adresse von Thomas Aeschi keine Haltung. Sondern er bezichtigte ihn eines konkreten Straftatbestands und sprach ihn standrechtlich auch gleich schuldig. Doch das Schweizer Fernsehen ist kein Gerichtshof und kein Teil der Dritten Gewalt. Sondern im besten Fall Bestandteil der sogenannten Vierten Gewalt, also der informierenden und kommentierenden Medien.

Es steht Brotz unter keinem Titel zu, Staatsanwalt und Richter zu spielen. Auch nicht unter Bezugnahme auf irgendwelche anonymen Spezialisten und Kommissionen, denen ebenfalls keine richterliche Funktion zukommt. Und wenn Tristan Brenn behauptet, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bestehe in «Haltung zeigen», beschreitet er erst recht sumpfiges Gelände. Denn seine Haltung und jene von Brotz ist nicht diejenige von ganz vielen Mitbürgern, die mit ihren Zwangsgebühren den hohen Lohn der beiden Herren bezahlen. Die angekündigte SRG-Halbierungsinitiative scheint am besten geeignet, dem Schweizer Fernsehen den zunehmenden undisziplinierten Autismus auszutreiben.