«Meilenstein in der Mediengeschichte», trompetet Jolanda Spiess-Hegglin, nachdem sie einen Zwischenentscheid des Zuger Kantonsgerichts unanständig früh an «sehr ausgewählte Medienschaffende» verschickte.

Das sei «sehr wichtig», posaunt ihre Anwältin Rena Zulauf.

Durch einen üppigen Begleitkommentar bestimmen sie das Narrativ in der Presse: «Ringier muss Klickzahlen rausrücken», behauptet daher CH Media.

In Wirklichkeit beinhaltet der jüngste Entscheid in Sachen Gewinnherausgabe eine weitere Niederlage: Auf den Feststellungsantrag der Klägerin, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden, «wird nicht eingetreten». Es wurde lediglich nochmals bestätigt, dass sie vorliegt.

Wie üblich wurde dabei Anwältin Zulauf vom Gericht recht abgewatscht. Eine Kompilation der Nasenstüber: «Die Klägerin behauptet erst an der Hauptverhandlung und somit verspätet» … «Behauptungen der Klägerin gehen an der Sache vorbei» … «sie wird mit einer pauschalen Behauptung nicht gehört» … «Klägerin offeriert wiederholt Beweismittel mit dem Vorbehalt, diese würden im Bestreitungsfall nachgereicht, was sie dann nicht getan hat» – eine Kaskade von Anfängerfehlern Zulaufs.

Dass früher gerichtlich eine Persönlichkeitsverletzung moniert wurde, ist der einzige Sieg, den Zulauf für ihre Mandantin erzielt hat. Unzählige weitere Rechtstreitigkeiten endeten mit krachenden Niederlagen. Der aktuelle Entscheid ist bloss eine Etappe: Es ist noch kein Rappen Richtung «JSH» geflossen.

Während nur der Internet-Bruchpilot Hansi Voigt behauptet, Ringier habe mit seinen Artikeln Hunderttausende Franken Gewinn gemacht, dürfte es sich realistisch um wenige Tausend handeln.

Diese Bemessung wird allerdings erst in Jahren abgeschlossen sein.