Nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine überschlugen sich die Schweizer vor Hilfsbereitschaft: Sie stellten Zimmer zur Verfügung und spendeten an Hilfswerke.

Die offizielle Schweiz war ebenfalls grosszügig: Die ukrainischen Flüchtlinge erhielten den Schutzstatus S. Bei der Sozialhilfe genossen sie eine Sonderbehandlung: Geld floss unabhängig davon, ob es jemand braucht oder nicht.

Nun hat die Kantonale Sozialdirektorenkonferenz laut einem Bericht von «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens die entsprechende Empfehlung geändert: Künftig soll das Vermögen von Ukrainern bei der Höhe der Sozialhilfe berücksichtigt werden.

Das geschah nicht ohne Druck: Die Basis bei den Sozialämtern und der Flüchtlingshilfe bekam immer mehr Kritik ab. Viele Leistungsempfänger waren sauer, weil für die Ukrainer andere Regeln galten als für sie.

Während das Vermögen nun in die Berechnung einfliesst, wird anderes weiterhin ignoriert: das Einkommen, Liegenschaften in der Heimat und das Auto.

Dabei ist es gerade der fahrbare Untersatz, der die Debatte anheizt. Flüchtlinge in einer teuren Karosse: Das irritiert die Steuerzahler. In Österreich hat das Thema schon früh für Aufregung gesorgt.

Will die kantonale Sozialdirektorenkonferenz mit der neuen Empfehlung verhindern, dass das Thema auch in der Schweiz politisch ausgeschlachtet wird?

Nein, heisst es dort. Man habe einfach erkannt, dass die Ungleichbehandlung falsch sei, und korrigiere diese nun.

Es darf gezweifelt werden. Dass es sich nicht begründen lässt, wenn ein Ukrainer mit grossem Vermögen Sozialhilfe erhält, war von Anfang an klar.