Am 14. Juli 2022 wurde gegen Swissmedic Strafanzeige eingereicht.

Sie richtet sich gegen drei Vertreter der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Swissmedic) sowie fünf impfende Ärzte des Berner Inselspitals.

Ihnen wird vorgeworfen, grundlegende heilmittelrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie die Corona-Impfung zugelassen und injiziert haben. Weiter werden sie beschuldigt, sich der vorsätzlichen und eventuell fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens, der Tötung und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig gemacht zu haben.

Die mutmasslichen Schädigungen reichen von Haarausfall und Abweichung des Menstruationszyklus über Polyarthritis, Muskelschwäche und chronischen Erschöpfungszustand bis hin zum Tod eines 20-jährigen Menschen. Die Betroffenen seien noch immer arbeitsunfähig. Der Zusammenhang von Schaden und Impfung sei gutachtlich erhärtet.

Swissmedic will sich zum laufenden Verfahren nicht äussern. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Laut den Klägern hat die adressierte kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die noch unbekannten impfenden Ärzte eröffnet.