Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu schieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»

Sie tue dies durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes und unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer.

Doch Parlament und Bundesrat haben sich geweigert, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Professor Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen hat gesagt: «Bei der Masseneinwanderungs-Initiative haben wir es mit einer weitgehenden Nichtumsetzung der Verfassung zu tun.» Und weiter meinte Ehrenzeller: «Man kann auf dem Weg der Auslegung eines Verfassungstextes den bissigen Hund nicht zu einer schmeichelnden Katze machen.»

Doch selbstverständlich gibt es immer Professoren, welche die Wahrheit ins Gegenteil verkehren. Die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney behauptet: «Der ‹Volkswille› als solcher ist bei der Interpretation einer Verfassungsbestimmung irrelevant.»

Nicht nur, dass Parlament und Bundesrat einen schändlichen Verfassungsbruch begangen haben. Es gibt auch noch Rechtswissenschaftler, die dies unterstützen mit allerlei Theorien.

Rechtsbrecher sitzen mittlerweile nicht mehr nur im Parlament und im Bundesrat, sogar auch im Bundesgericht. Willkürlich, unter Missachtung von Verfassung und Gesetzen, setzen sie das internationale Recht über die Bundesverfassung. Die Bundesrichter spielen Gesetzgeber, obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist. Sondern jene von Parlament, Volk und Kantonen. Auch unsere Richter tun nicht mehr das, was sie müssen. Sondern das, was sie wollen.

Das müssen wir ändern.