Was ist mit der politischen Motivation der «Klimaaktivisten», ist die nicht extremistisch?

Nein, sagt Thomas Haldenwang, der Chef des deutschen Verfassungsschutzes. Die «Letzte Generation» sei keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, denn sie sage im Grunde: «He, Regierung, ihr habt so lange geschlafen, ihr müsst jetzt endlich mal was tun. […] Anders kann man eigentlich gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System respektiert, wenn man die Funktionsträger zum Handeln auffordert.»

Diese Aussage des Verfassungsschutzchefs löste bei vielen Bürgern Kopfschütteln und Fassungslosigkeit aus. So auch bei Hans-Georg Maassen, der zwischen 2012 und 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war.

In der aktuellen Ausgabe der Weltwoche richtet er folgende Fragen an seinen Nachfolger: Ist es ernst gemeint, dass politische Straftäter durch ihre Straftaten zum Ausdruck bringen wollen, dass sie die Verfassungsordnung respektieren, weil sie durch ihre Straftaten Funktionsträger zum Handeln auffordern wollen? Also Straftaten als eine Art politischer Hilferuf, den man zwar tadeln sollte, aber der für den Verfassungsschutz irrelevant sei?

Nimmt man Haldenwang beim Wort, schreibt Hans-Georg Maassen, müsste diese Aussage, wäre sie allgemeingültig, «auch auf andere extremistische Straftäter wie islamistische Terroristen Anwendung finden». Auch sie wollen vermutlich durch Straftaten die Regierung zum Handeln auffordern.

«Wahrscheinlich hat er das nicht gemeint», schreibt Maassen.

Aber was dann?

Die Antwort lesen Sie ausführlich in der aktuellen Ausgabe.