Kaum ein Buch erhielt in der Schweiz je so viel Publizität, bevor es überhaupt erschienen ist.

Die Zuger Links-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin setzte alle juristischen Hebel in Bewegung, um die Veröffentlichung der Recherchen von Journalistin Michèle Binswanger zum Sexskandal am Rande der Zuger Landammenfeier von 2014 zu verhindern.

Bekannt ist lediglich, dass erstmals auch die Sicht des SVP-Politikers Markus Hürlimann und dessen Umfeld beleuchtet werden. Hürlimann wurde damals als vermeintlicher Unhold unschuldig verhaftet.

2020 erwirkte Spiess-Hegglin ein «vorsorgliches» Publikationsverbot. Nach einer kafkaesken Odyssee durch alle Instanzen hob das Bundesgericht im letzten Mai die Zensurverfügung auf.

Eine Landammenfeier ist nun mal kein Privatanlass; Kantonsräte sind nun mal Personen des öffentlichen Interessens; Schändung ist nun mal ein schweres Verbrechen.

Wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesem Fall bestehen soll, dann kann man das Öffentlichkeitsprinzip der Justiz getrost gleich ganz streichen.

Nach dem juristischen Spiessrutenlauf ging das Trauerspiel in die nächste Runde: Kein Verlag hatte den Mumm, das heissumstrittene Buch zu veröffentlichen.

An der Nachfrage lag es sicher nicht. Die enorme Publizität macht das Buch zum Selbstläufer.

Zum einen mochte sich kein Verleger mit der streitfreudigen Jolanda Spiess-Hegglin anlegen. Zum anderen hätte er sich damit in der linksversifften Szene des Buchhandels zweifellos unbeliebt gemacht.

Nun bringt Binswanger ihr Buch halt im Eigenverlag. Mit ihrem eigenen Geld, auf eigenes Risiko.

Wenn es eine couragierte Frau in dieser Geschichte gibt, dann heisst sie Michèle Binswanger. Doch Binswanger läuft kaum Gefahr, dass ihr Einsatz für die Medienfreiheit mit einem Orden geehrt wird.