Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP) staunte nicht schlecht, als ihr das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf eine entsprechende Frage mitteilte, es verfüge über keine Daten darüber, wie viele Asylbewerber keine Ausweispapiere vorweisen und so ihre Identität verschleiern. Das SEM betonte gleich mehrfach, dass dazu «keine Zahlen» vorlägen und dass es «keine Angaben» machen könne, weil es «keine Statistik erhebt». Die Weltwoche hakte nach und wollte wissen, warum diese Daten, die in früheren Jahren publiziert wurden, nun nicht mehr erfasst werden. Das SEM antwortete darauf, es könne den Medien keine Antwort geben, weil parallel dazu eine parlamentarische Frage hängig sei.

Und siehe da: Plötzlich hat der Bund die Zahlen wiedergefunden. Sie sind beunruhigend und werfen ein Schlaglicht auf einen in der öffentlichen Diskussion viel zu wenig beachteten Missstand im Schweizer Asylwesen. Die allermeisten Asylbewerber verschleiern nämlich ihre Identität und weigern sich, den Schweizer Behörden im Asylverfahren Ausweispapiere vorzulegen. Das Ausmass dieser bewussten Obstruktion ist enorm, insbesondere bei den jugendlichen Asylbewerbern, die in wachsender Zahl in die Schweiz strömen. Im Jahr 2022 stellten 2877 sogenannt unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) ein Gesuch in der Schweiz. Davon haben laut SEM sage und schreibe 2745 keinen Pass oder keine Identitätskarte vorgelegt, wie Nationalrat Marcel Dettling (SVP) in der Fragestunde erfuhr.

Mit anderen Worten: 95,4 Prozent verschleiern ihre Identität. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich bei den allermeisten UMA um Asyltouristen handelt, nicht um echte Flüchtlinge.

Volljährige Minderjährige

Weiter geht aus der Antwort des SEM hervor, dass viele angeblich minderjährige Gesuchsteller in Tat und Wahrheit volljährig sind. In mehr als einem Drittel aller Fälle führte der Bund Altersabklärungen durch, weil der begründete Verdacht auf Falschangaben bestand. In 495 von 1040 getesteten Fällen wurde die behauptete Minderjährigkeit aufgrund eines Gutachtens als unwahrscheinlich eingestuft. Fast bei der Hälfte aller untersuchten UMA stimmt das Alter also nicht.

Fazit: Es wird getrickst und getäuscht, dass sich die Balken biegen. Trotzdem werden die Schummler in den Asylprozess aufgenommen und dürfen bleiben, auch wenn ihr Asylgesuch abgelehnt worden ist («Alle dürfen bleiben: Junge Asylbewerber in der Schweiz», Weltwoche Nr. 11/23). Möglich macht dies der Status der sogenannt vorläufigen Aufnahme, der inflationär verliehen wird.

Das Signal, das die Schweiz damit in die Welt sendet, ist fatal: «Egal, ob ihr echte Flüchtlinge seid, egal, ob ihr uns hereinzulegen versucht – ihr seid willkommen.» Es erstaunt darum nicht, dass immer mehr junge Asylbewerber in die Schweiz strömen. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Zuwachs 2022 mehr als 50 Prozent.