Fünf Personen erreichten mit ihrer Beanstandung bei der SRG-Ombudsstelle eine beinahe vollständige Gutheissung: Die «Tageschau» hätte die Kläger gegen Swissmedic sowie deren Anwalt als «Impfkritiker», als «Covid-Massnahmen-Gegner» diskreditiert.

Anlass für die Beanstandung war die «Tagesschau»-Ausgabe vom 14. November 2022. Im Bericht über die Anzeige gegen Swissmedic wurde eine der Klägerinnen sowie ihr Anwalt per Einblendung als «Impfkritiker» und «Covid-Massnahmen-Gegner» bezeichnet.

Für die SRG-Ombudsstelle ist die Bezeichnung einer mehrfach geimpften Person als «Impfkritikerin» meinungsverfälschend. Ebenso habe die Haltung des Anwalts in einem Beitrag nichts zu suchen: «Niemand käme schliesslich auf die Idee, bei der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz die persönliche Haltung des Strafverteidigers als Einblender zu qualifizieren», heisst es.

In beiden Punkten verstösst der Beitrag gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Eine weitere Kritik bezog sich auf den dazugehörigen Online-Beitrag: Die Erwähnung von Medizinern, die als Corona-Skeptiker aufgefallen und an der Pressekonferenz anwesend waren, sei irrelevant und meinungsmachend.

Auf diesen letzten Vorwurf geht die Ombudsstelle nicht ein. Denn auch wenn das Erwähnen der skeptischen Mediziner für den Sachverhalt nicht entscheidend gewesen sei, so werde die Meinungsbildung deshalb nicht verfälscht.