Was kümmern Politiker Gesetze?
Jüngstes Beispiel: Karl Lauterbach. Als der deutsche Gesundheitsminister Anfang August an Corona erkrankte, setzte er sich schwuppdiwupp über die verpflichtende Isolationspflicht hinweg.
Obwohl er doch stets gebetsmühlenartig betont, dass man sich unbedingt an die Regel halten müsse: keine Kontakte, kein Büro vor Ablauf von zehn Tagen.
Wer früher raus will, muss sich mit einem PCR-Test freitesten oder ein positives Resultat mit einer Viruslast unter dreissig vorweisen.
War das bei Lauterbach der Fall? Nein.
Und bereits am sechsten Tag nahm er an einer Kabinettssitzung teil – obwohl er noch am Vortag vermeldet hatte, er habe stärkere Symptome als erwartet. «Hoffe, die Genesung ist bald komplett.»
Ein Berliner Politiker hat nun Anzeige erstattet, weil ein Politiker seine Gesetze nicht einhält: Ihm gehe es um die «Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister».
Noch gilt die Unschuldsvermutung. Aber mittlerweile mehren sich die Anschuldigungen: Erst kürzlich posaunte Lauterbach in die Welt, dass er bereits viermal geimpft sei.
Was sein Impfzertifikat nicht bestätigen wollte.
Geht es nach dem Entwurf des Infektionsschutz-Gesetzes, wäre Karl Lauterbach, Stand jetzt, vom gesellschaftlichen Leben im Herbst ausgeschlossen.
Aber ihn wird’s wohl nicht weiter kümmern.
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Eine Anzeige in einem bestenfalls selektiven grünbraunen Rechtsstaat? Ebenso können sie einer Kuh ins Horn zwicken! Mag ja im besten Rechtsstaat aller Zeiten für seine Amtsführung fast förderlich zu sein, aber nach eigentlich ( geschriebenen!) Recht hätte er ja mit seiner Unzurechnungsfähigkeit einen sogen. Schuldausschliessungsgrund.
Wäre Karl Lauterbach auch vor bald 90 Jahren dabei gewesen, als andere Gruppen ausgeschlossen wurden vom gesellschaftlichen Leben? Mindestens der Charakter zeigt auffällige Ähnlichkeiten mit damaligen Politikern.
So war das doch immer im Sozialismus. Alle sind gleich, aber manche sind halt noch gleicher.