Diese Wohnungskündigung birgt Sprengpotenzial: Ein geschiedener Schweizer Familienvater muss im zürcherischen Seegräben per 31. Mai seine Bleibe verlassen, weil die Gemeinde Platz für Geflüchtete braucht. Gemeindepräsident Marco Pezzatti erklärte dies damit, dass die Gemeinde die vom Kanton vorgegebene Aufnahmequote von 0,9 angeblich nicht erfülle.

Doch nun nimmt die Geschichte eine schon fast bizarre Wende.

Offenbar hat sich die Verwaltung von Seegräben verzählt. Gemeindepräsident Pezzatti sagt gegenüber der Pendlerzeitung 20 Minuten: «Ja, uns ist ein Fehler unterlaufen.»

Nach einer Rücksprache mit dem Kanton stellte man fest, dass die Gemeinde Seegräben fälschlicherweise mehrere Asylsuchende nicht in die Aufnahmequote eingerechnet hatte.

Der Fehler sei geschehen, weil die nicht eingerechneten Personen wirtschaftlich unabhängig seien und deshalb keine Asylfürsorge bezogen hätten, erläutert Pezzatti. Das heisst: Eine Betreuung seitens der Gemeinde war nie notwendig. Des Weiteren dürfe man nicht vergessen, dass die Asylzahlen sehr dynamisch seien und sich stetig änderten.

Der betroffene Mieter hat von dieser Erkenntnis allerdings nichts. Die Gemeinde lässt ausrichten, dass die Kündigung nicht zurückgenommen werde. Es sei damit zu rechnen, dass mit den landesweit steigenden Asylgesuchen die Quote von Seegräben künftig weiter ansteigen werde.

Mit anderen Worten: Ein Schweizer sitzt auf der Strasse – um für Asylanten Platz freizuhalten, die vielleicht gar nie in der Schweiz ankommen werden.