Das deutsche Bundes-Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren in der aktuellen Form nicht grundgesetzkonform ist. Es müssten weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen geschaffen werden.

Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiss des Bundes-Verfassungsgerichts nachgebessert werden.

Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richter mit. Derzeit fehle jedoch eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

Ausserdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden.

Der Beschluss wurde im Fall eines Mädchens gefasst, das mit 14 Jahren in Syrien einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte und später nach Deutschland floh.