Auch drei Wochen nach den Nord-Stream-Anschlägen gibt es keine näheren Erkenntnisse zum Tathergang. Nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums fanden nicht einmal Untersuchungen vor Ort statt. Die Linke-Abgeordnete Sahra Wagenknecht hatte nachgefragt.

Robert Habecks Amt schrieb: «Bisher ist es nicht möglich, Untersuchungen vor Ort anzustellen.» Deshalb lägen der Bundesregierung «keine belastbaren Informationen» zu den möglichen Ursachen des Angriffs vor.

Mit anderen Worten: Genaues weiss man nicht. Aber, und jetzt kommt’s, diese Wissenslücke ist streng geheim.

Jedenfalls will die Regierung nichts preisgeben: Nach sorgfältiger Abwägung sei man zum Schluss gekommen, «dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können».

Grund sei die sogenannte third-party rule, nach der internationaler Erkenntnis-Austausch strengen Geheimhaltungs-Auflagen unterliege.

«Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungs-Interessen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungs-Interesse der Bundesregierung zurückstehen muss.»

Was ist es denn nun, das man nicht weiss und nicht preisgeben will?

Mal ganz dumm gefragt: Würde man es geheim halten, wenn es Hinweise auf eine russische Täterschaft gäbe?