Gegen die Investigativ-Recherche von Correctiv wird gleich dreimal geklagt: Eine Strafanzeige stellt die AfD-Abgeordnete Huy, die anderen Klagen stammen von Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und einem Unternehmer.

Die drei haben laut Correctiv an einem «geheimen» Treffen in Potsdam mit Martin Sellner teilgenommen. Am Treffen sei über einen Masterplan zur «Remigration» diskutiert worden. Die Weltwoche berichtete.

Die Strafanzeige von Huy betrifft den Paragrafen 201 des Strafgesetzbuches (StGB). Es geht um die Frage, ob das Treffen in Potsdam heimlich abgehört wurde. Dies verneint Correctiv-Anwalt Thorsten Feldmann. In Huys Anklage gehe es darum, Correctiv öffentlich zu diskreditieren.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht für heimliche Aufzeichnungen durch Correctiv vorliegt. Dieser sei Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen.

Die weiteren Klagen betreffen Inhalte des Correctiv-Artikels.

Vosgerau beanstandet, er habe sich nicht, wie im Correctiv-Artikel dargestellt, rassistisch über Türken geäussert. Bereits im Gespräch mit der Weltwoche stellte er rechtliche Schritte in Aussicht.

Zudem: Ein Unternehmer beanstandet, er habe weder am Treffen in Potsdam teilgenommen noch Sellner oder der identitären Bewegung Geld gespendet.

Der Jurist Carl Brennecke vertritt die letzten beiden vor Gericht. Gegenüber der Welt sagt er: «Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels […] einem Spiessrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt.»

Die 3 Top-Kommentare zu "Dreifach-Klage gegen Correctiv: Die Recherche über das «AfD-Geheimtreffen» in Potsdam hat rechtliche Folgen"
  • m.p.

    Ob unsere Justiz da wirklich unabhängig ermitteln wird. Ich habe da meine Zweifel.

  • Mad Maxl

    Dreifach-Klage gegen Correctiv ? - Richtig so ! Mal sehen ob die deutsche Justiz bzw. die Demokratie in D-Land noch einigermaßen funktioniert. Wer hinter Correctiv steckt dürfte klar sein. - SPD/GRÜNE/LINKE

  • Geronimo

    Wann wird SRF und alle anderen eingeklagt wegen Schreckung der Bevölkerung? Schweizerisches Strafgesetzbuch SR 311.0: Art. 258.1 "Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. https://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_027.htm