So fangen meist Katastrophenfilme an. Irgendwo auf der Welt ereignet sich etwas, das kurz aufhorchen lässt.

Ein Pudel zerfleischt Frauchen im Schlaf die Kehle.

Aus einem See quellen giftige Gase.

Ein Hobby-Astronom entdeckt eine Abnormität.

Niemand nimmt diese Einzelfälle ernst. Doch im Film zeigt sich, dass sie Vorboten waren für eine planetare Katastrophe.

Wir wollen ja jetzt nicht die Pferde scheu machen, aber kürzlich hat ein Schach-Roboter seinem Gegenüber den Zeigefinger gebrochen. Aus Zorn?

Der Spieler, ein talentierter Siebenjähriger, hatte vorschnell nach seiner Figur gegriffen – zu rasch, meinte der Computer. Mehrere Erwachsene waren nötig, um das Kind aus dem Klammergriff zu befreien.

Veranstalter und Robot-Produzent wiegeln ab: So etwas dürfe und könne nicht passieren. Ist es aber.

Die vor achtzig Jahren erstellten drei Robotergesetze («Kein Roboter darf einen Menschen verletzen») sind spätestens seit der Entwicklung von Kampfmaschinen obsolet geworden.

Greifen wir also zum Popcorn und schauen, wie der Film weitergeht.