Was sich die offizielle Stadt Zürich gegenüber den Saubannerzügen der Hausbesetzer geleistet hat, ist beschämend. Die verantwortliche politische Führung will nicht, dass die Chaoten beziehungsweise die Verbrecher kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden.

Dabei hätten sie alle legalen Mittel in den Händen, durchzugreifen und Ordnung zu schaffen. Vom polizeilichen Standpunkt her gab es viele Möglichkeiten, diese Gewalttäter einzukesseln und ihre Namen zu notieren.

Man hätte sie wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte», wegen «Landfriedensbruch» oder «Teilnahme an einer verbotenen Demonstration» festnehmen können. Dazu kommen selbstverständlich Sachbeschädigungen, bei denen man jetzt nicht weiss, ob sie am Ende die Gewerbetreibenden noch selber bezahlen müssen.

Gegenüber der rot-grünen Stadtregierung sollten sich die Opfer der Zerstörung eine Anzeige wegen «Verfolgungsbegünstigung» gemäss Strafgesetzbuch-Artikel 305 überlegen. Da steht nämlich: Wer jemanden der Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entzieht, «wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft».

Schuld an den schlimmen Exzessen in Zürich tragen einzig und allein die politischen Behörden. Die Polizei hätte viele moderne Möglichkeiten, diesen Verbrechern erfolgreich das Handwerk zu legen.