Zu den skurrilen Behauptungen in der Aufarbeitung der Erpressungsaffäre um Bundesrat Alain Berset (SP) gehört jene seiner Chefjuristin, die E-Mails zwischen Generalsekretär Lukas Bruhin und der früheren Geliebten Bersets vom November 2019 seien verschwunden.

Dies scheint Teil einer eigenartigen Strategie des Innendepartements, das Öffentlichkeitsgesetz gegenüber Tamedia auszuhebeln. Die Erklärung der Bundesjuristin ging laut Tages-Anzeiger dahin, Generalsekretär Bruhin habe den Bund verlassen und seine Mails seien gelöscht worden oder unauffindbar. Dies entspreche, schwindelt Bersets Departement, «den üblichen Standards» und den «gesetzlichen Vorschriften».

In Tat und Wahrheit gehört der Mailverkehr von Ex-Generalsekretär Lukas Bruhin per Gesetz dem Bund. Seine sämtlichen Daten befinden sich auf dem bundeseigenen Back-up-Server, wo sie – sofern geschäftsrelevant – zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Seit den fraglichen Vorfällen sind noch nicht einmal drei Jahre vergangen. Und was sollte geschäftsrelevant sein, wenn nicht die Erpressung eines Bundesrates unter Einbezug der Bundesverwaltung und Einsatz eines siebenköpfigen Elite-Kommandos «Tigris» zwecks Verhaftung der früheren Geliebten?

Die Tamedia-Redaktion sollte den faulen Ausreden von Bersets Departement keinen Glauben schenken. Im Übrigen wäre der Mailwechsel zwischen Generalsekretär Lukas Bruhin mit der Ex-Geliebten von Bundesrat Alain Berset bei der Weltwoche noch wohlverwahrt archiviert.