Die Frage war einfach formuliert: Wieso hat Bundesrat Alain Berset in der Öffentlichkeit wiederholt behauptet, dass die Impfung gegen Ansteckung und Weiterverbreitung des Covid-19-Virus schützt?

Statt seines Departementes antwortete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) – und wie.

«Der Schutz vor Übertragung war nicht Gegenstand der Zulassung, sondern wurde in nachfolgenden Studien beobachtet und bei der Erarbeitung der damaligen Impfempfehlungen berücksichtigt», erklärt das BAG. Und weiter: «Das Wissen zum Schutz gegen Übertragung hat sich in Abhängigkeit der zirkulierenden Virusvarianten verändert.»

Mit anderen Worten: Erst beim Corona-Mutanten Omikron, der ab Herbst 2021 in der Schweiz zirkulierte, hat man gemerkt, dass auch eine Impfung nicht vor Ansteckung schützt.

Diese Erklärung ist ein Hohn und ein grandioses Eigengoal, denn in der Pressemitteilung, mit der die Ausgrenzung Hunderttausender Bürgerinnen und Bürger durch die 2-G-Zertifikat-Regel der Öffentlichkeit bekanntgemacht wurde, wird diese Massnahme mit dem Märchen begründet, die Impfung schütze vor Ansteckung.

Und überhaupt: Wozu dient eine Impfung, wenn sie die Geimpften nicht gegen ein Virus immunisiert?

Bleibt zu hoffen, dass die Liste derer, die mit schlimmen Nebenwirkungen zu kämpfen haben, nicht länger und länger wird – wie es kritische Wissenschaftler befürchten.