Mehr als 2000 Schweizerinnen, die sich als «Klimaseniorinnen» bezeichnen, klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen die Klimapolitik der Schweiz, weil sie sich dadurch in ihren Menschenrechten verletzt sehen.

Es ist die erste Klimaklage auf europäischer Ebene. Sie könnte wegweisend sein, denn sie zeigt, wie Einzelpersonen die Klimapolitik der 46 Staaten des Europarates einklagen können.

Die Klimaseniorinnen machen geltend, dass die Schweiz die Klimaziele verfehlt. Ihr Land unternehme zu wenig gegen die Gefährdung ihrer Gesundheit.

Ältere Frauen erkranken oder sterben vermehrt wegen häufiger und intensiver Hitzeperioden. Deshalb sei die Klimapolitik der Schweiz auch für sie wichtig.

Der Vertreter der Schweiz in Strassburg werden voraussichtlich argumentieren, dass die Klägerinnen nicht stärker vom Klimawandel betroffen seien als andere Gruppen. So, wie das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesgericht die Ablehnung der Beschwerde der Gruppe bereits 2016 begründeten.

Zudem könne Klimapolitik nicht auf dem Rechtsweg entschieden werden, dazu brauche es Mehrheiten im Parlament, in der Regierung oder im Volk.

Ursprünglich ging die Initiative für die Klage von Greenpeace aus. Die Organisation hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Machbarkeit einer Klage in der Schweiz zu prüfen. Es zeigte sich, dass die Klage machbar ist, wenn man sich auf eine bestimmte Personengruppe konzentriert. Die Datenlage zu den Betroffenen der Klimaerwärmung war bei den Seniorinnen am besten.