Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht die Schweiz in einer Klage der Klimaseniorinnen schuldig.

Der Verein hatte beanstandet, die schweizerischen Behörden ergriffen nicht genügend Massnahmen dafür, den Klimawandel zu bekämpfen – was Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Dieser schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die Klimaseniorinnen hatten konkret beklagt, dass die unzureichenden Klimaschutzmassnahmen der Schweizer Behörden ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen würden. Das Urteil des Gerichtshofs könnte als wegweisend betrachtet werden, da es das erste Mal ist, dass ein Staat wegen mangelnder Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels verurteilt wurde.

Die 3 Top-Kommentare zu "Klima-Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte spricht Schweiz schuldig. Klima-Seniorinnen hatten geklagt, die Behörden würden nicht genug unternehmen, um den Klimawandel zu bekämpfen"
  • 777

    Super. Dann kann der Staat auch wegen mangelnder Initiativen zur Bekämpfung der hohen Kriminalität angeklagt werden.

  • solaris

    Ein gutes Beispiel was passiert, wenn wir das Rahmenabkommen annehmen oder der EU beitreten. Vielen Dank für die Schützenhilfe.

  • Nirvana

    Der Klimawandel ist nicht Menschengemacht. Er ist natürlichen Ursprungs. CO2 ist nicht der Klimatreiber sondern das Produkt von gestiegenen Temperaturen. Es gibt kein Klima Problem. Es gibt nur Unwetter aber die gab es schon immer.