Die Schweiz weist eine der höchsten Privatverschuldungen der Welt auf. Mit 277 Prozent des BIP lag die Schweiz 2021 auf Rang drei der OECD-Länder, deutlich über den USA mit 101 Prozent, Japan mit 122 Prozent oder dem Mittel der vier grossen EU-Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien) mit 104 Prozent.

Grund dafür ist die hohe hypothekarische Verschuldung auf Eigenheimen, denen allerdings auf der Aktivseite noch grössere Vermögen gegenüberstehen.

Die Haushaltsrechnungen 2021 gemäss der SNB-Statistik zeigen, dass die Vermögenswerte der privaten Haushalte von 5430 Milliarden Franken die Verpflichtungen von 965 Milliarden Franken markant übertrafen. Die Barmittel und Bankeinlagen allein machten 914 Milliarden Franken aus. Der Wert der Immobilien von 2402 Milliarden vergleicht sich dabei mit 897 Milliarden Franken ausstehenden Hypotheken.

Auch wenn die Hypothekarschuldner und Vermögensbesitzer nicht deckungsgleich sind, könnten viele Eigenheimbesitzer ihre Hypotheken problemlos tilgen oder wenigstens teilweise zurückfahren, indem sie ihre Sparguthaben dafür einsetzen. Aber sie tun es nicht, weil ihnen die Spar- und Kontobestände sowie ihre Wertschriftendepots grosse finanzielle Bewegungsfreiheit verschaffen.

Viele Häuslebauer finanzieren ihre Eigenheime aber auch mit Fremdkapital, weil die bezahlten Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind. Aber im Gegenzug müssen sie ein fiktives Einkommen für ihr selbstbewohntes Heim versteuern. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird von den Steuerämtern meistens aufgrund vergleichbarer Mieten in der Nachbarschaft festgesetzt. Eigenmietwerte werden wegen der Inflation auch regelmässig erhöht. Eigenheimbesitzer müssen dann mehr Steuern bezahlen, obwohl ihnen wegen der steigenden Mieten in der Nachbarschaft kein zusätzliches greifbares Einkommen zufliesst, mit dem sie die höheren Steuern berappen könnten.

Das Eigenheim muss zudem auch als Vermögen versteuert werden. Der Staat kassiert ferner Handänderungsgebühren und Mehrwertsteuern auf Bau- und Unterhalts-Arbeiten. Steuerlich werden Eigenheimbesitzer aufs Übelste zur Kasse gebeten.

Von dieser Problematik werden speziell ältere Leute betroffen, die ihre Eigenheime vor langer Zeit erworben haben und deren Ehrgeiz es war, ihr Eigenheim während ihrer aktiven Berufszeit abzubezahlen. Solange sie ein komfortables Berufseinkommen erzielten, war die Steuerbelastung meistens tragbar. Gehen sie aber in Rente, dann reichen die AHV- und Pensionskassenrenten oft nicht aus, die steigenden Steuern zu bezahlen. Sie müssen dann entweder ihr Haus räumen oder sich neu verschulden. Aber bekanntlich halten sich Banken mit Neukrediten an ältere Leute zurück, denn für die Banken ist die Tragbarkeit der Zinsen aus dem laufenden Einkommen ein von der Bankenaufsicht vorgeschriebenes Kriterium für die Kreditvergabe. Das Einkommen sollte dafür ausreichen, 5 Prozent Zins zu bezahlen.

Steuersystematisch ist es korrekt, dass man Schuldzinsen nur dann vom steuerbaren Einkommen abziehen darf, wenn diese bei der Erzielung einer geldwerten Leistung tatsächlich anfallen. Aber der Steuerzahler sollte zumindest wählen dürfen, ob er diese in Hochzinsphasen für ihn meist vorteilhafte Steuerpraxis befolgen oder darauf verzichten will.

Volkswirtschaftlich erscheint es sinnvoll, die Risiken im Bankensystem durch einen Abbau der Volksverschuldung zu reduzieren. Bereits Teilrückzahlungen der Hypotheken würden die Bonität der hinterlegten Sicherheiten und damit die Kreditportfolios der Banken verbessern. Es gab schon mehrere Anläufe, diesen Eigenmietwert abzuschaffen. Aber jedes Mal, wenn eine Vorlage darüber im Parlament diskutiert oder an der Urne darüber abgestimmt wurde, schürten linke Politiker Neid und Missgunst gegen Eigenheimbesitzer. Eigentum ist für sie des Teufels. Dabei müsste man doch froh sein, dass es noch Leute gibt, die ihre Eigenheime abbezahlen und damit dem Staat im Alter nicht zu Last fallen.