Wer den Verkehr blockiert, indem er sich auf den Asphalt klebt, hat meist nicht viel zu befürchten: ein paar Stunden bei der Polizei zur Aufnahme der Personalien und eine Busse, die sowieso aus der Spenden-Kriegskasse der Klimakleber-Organisationen bezahlt wird.

Anders lief es für einmal vor dem Amtsgericht Heilbronn in Deutschland. Drei Aktivisten müssen laut Urteil für mehrere Monate ins Gefängnis. Sie hatten sich als besonders hartnäckig erwiesen: Kurz nach einer ersten Festnahme führten sie bereits wieder eine Aktion durch.

Wären die selbsternannten Aktivisten vor dem Zürcher Einzelrichter Roger Harris gelandet, hätten sie aufatmen können. Der hatte im September 2022 ein Mitglied von «Extinction Rebellion» freigesprochen, nachdem die Frau laut der Staatsanwaltschaft zusammen mit anderen eine Brücke in Zürich besetzt hatte.

Den Freispruch begründete Harris mit dem Mangel an Beweisen. Er sagte aber noch mehr: Er werde Klimaaktivisten in Zukunft konsequent freisprechen. Denn er sei nicht bereit, «friedliche Demonstranten» schuldig zu sprechen. Gewaltfreier Protest müsse möglich sein, und dafür dürfe auch öffentlicher Boden genutzt werden.

Die SVP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat wollte danach wissen, ob Harris als Richter noch als unbefangen betrachtet werden könne. Das Obergericht nahm ihn in Schutz. Er habe sich nur «ungeschickt» ausgedrückt.

Seltsam, dass das Obergericht dem Richter damit Unbefangenheit attestierte, sein Arbeitgeber, das Bezirksgericht Zürich, gleichzeitig aber erklärte, er werde vorerst nicht mehr über Klimafälle urteilen.