Die Transfrau Janka Kluge ging erfolgreich gegen das Portal Pleiteticker.de des ehemaligen Bild-Chefredaktors Julian Reichelt vor. Sie wurde dort als «Mann» bezeichnet, also mit dem Geschlecht, mit dem sie einst zur Welt gekommen ist.
Das Gericht sprach eine einstweilige Verfügung gegen den Beitrag aus. Sollte dasselbe wieder vorkommen, droht zudem eine Strafe von 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe.
Gegenüber dem Portal Corrigenda.online hat Julian Reichelt nun erklärt, er werde juristisch gegen die Verfügung vorgehen. Es könne nicht sein, «dass ein Gericht jemanden zwingt, Unwahres zu behaupten, und das auch noch als Recht erklärt». Auf Twitter nannte der Journalist das Urteil zudem einen «historischen Irrsinn».
Historischer Irrsinn: Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte verbietet ein Gericht unter Haftandrohung, biologische Fakten auszusprechen. Wir dürfen einen biologischen Mann nicht mehr Mann nennen, weil er als Frau auftritt. Wir erleben ein Zeitalter, in dem die... pic.twitter.com/eNyaqYGzcq
— Julian Reichelt (@jreichelt) March 23, 2023
Zum sogenannten Misgendern, der Ansprache unter dem «falschen» Geschlecht, gibt es in Deutschland noch kein eigenes Gesetz. Das Gericht berief sich im Urteil auf das «Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit».
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz, das die Ampel-Regierung in Deutschland plant, würde aber voraussichtlich dafür sorgen, dass in Zukunft jedem eine Strafe droht, der eine Person «falsch» bezeichnet.
Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar abzugeben.
Noch kein Kommentar-Konto? Hier kostenlos registrieren.
Recht so Herr Reichelt. Es kann nicht sein, dass Gerichte in Deutschland solche Gesinnungsurteile sprechen. Viel Erfolg ich bin im Herzen bei Ihnen.
Verurteilt „im Namen des Volkes“ ist auch so eine Glaubensformel.
Einfach als Y Träger bezeichnen. Fertig