Die Transfrau Janka Kluge ging erfolgreich gegen das Portal Pleiteticker.de des ehemaligen Bild-Chefredaktors Julian Reichelt vor. Sie wurde dort als «Mann» bezeichnet, also mit dem Geschlecht, mit dem sie einst zur Welt gekommen ist.

Das Gericht sprach eine einstweilige Verfügung gegen den Beitrag aus. Sollte dasselbe wieder vorkommen, droht zudem eine Strafe von 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe.

Gegenüber dem Portal Corrigenda.online hat Julian Reichelt nun erklärt, er werde juristisch gegen die Verfügung vorgehen. Es könne nicht sein, «dass ein Gericht jemanden zwingt, Unwahres zu behaupten, und das auch noch als Recht erklärt». Auf Twitter nannte der Journalist das Urteil zudem einen «historischen Irrsinn».

Zum sogenannten Misgendern, der Ansprache unter dem «falschen» Geschlecht, gibt es in Deutschland noch kein eigenes Gesetz. Das Gericht berief sich im Urteil auf das «Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit».

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz, das die Ampel-Regierung in Deutschland plant, würde aber voraussichtlich dafür sorgen, dass in Zukunft jedem eine Strafe droht, der eine Person «falsch» bezeichnet.

Die 3 Top-Kommentare zu "«Misgendern» als Straftatbestand: Gericht bestraft Ex-Bild-Chefredaktor Reichelt, weil er eine Trans-Frau als Mann bezeichnet. Reichelt will die Verfügung anfechten"
  • mr roof

    Recht so Herr Reichelt. Es kann nicht sein, dass Gerichte in Deutschland solche Gesinnungsurteile sprechen. Viel Erfolg ich bin im Herzen bei Ihnen.

  • Herbert Wolkenspalter

    Verurteilt „im Namen des Volkes“ ist auch so eine Glaubensformel.

  • medlin

    Einfach als Y Träger bezeichnen. Fertig