In Österreich wird gegen eine Frau wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Ihre Tatwaffe: ein Treppenhaus.

Die Frau aus Kärnten war aufgrund eines positiven Corona-Tests im Dezember 2021 in Quarantäne. Damit nahm sie es aber nicht sonderlich ernst und verliess gelegentlich die Wohnung.

Kurz darauf erwischte ein Pensionär aus dem gleichen Mehrfamilienhaus das Virus. Er starb im Januar 2022 in einem Spital.

«Der Verdacht lag nahe, dass er sich bei einer Begegnung mit der Nachbarin, etwa im Stiegenhaus, angesteckt hatte», schreibt die Tageszeitung Heute.

Nun wird gegen die Frau ermittelt.

Der Vorwurf: Grob fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten. Es ist der erste Fall dieser Art in Österreich.

Man muss kein Jurist sein, um die Probleme in einem allfälligen Prozess vorherzusagen. Der Pensionär hat sich frei bewegt, über seinen Lebenswandel ist nichts bekannt. Der Nachweis, dass er sich bei der Nachbarin angesteckt hat, ist schwer zu erbringen. Zumal eine flüchtige Begegnung im Treppenhaus laut wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum für eine Übertragung reicht.

Noch härter wird es sein, ihr sein Ableben in die Schuhe zu schieben. Denn auch die medizinische Vorgeschichte inklusive allfälliger Vorerkrankungen des Verblichenen ist unbekannt.

Österreich debattiert derzeit gerade über eine Aufhebung der Quarantänepflicht. Es ist ein Seilziehen zwischen Panikmachern und Pragmatikern. Der Fall aus Kärnten ist daher nicht nur ein juristischer, sondern ein politischer.

Bleibt die Pflicht, würde sie im Fall einer Verhandlung oder gar eines Schuldspruchs in Zukunft deutlich unangenehmer werden. Wer in Quarantäne sitzt, wäre danach wohl unter stärkerer Beobachtung der Polizei als mutmassliche Straftäter.