Am 5. Februar 2015 um 7 Uhr in der Früh führten drei Stadtpolizisten beim Hauptbahnhof in Zürich stichprobeweise Ausweiskontrollen durch. Ihr Augenmerk galt Schwarzarbeitern, die gegen das Ausländerrecht verstossen.

Ein Beamte bat Mahamed Shee Wa Baile, einen Schweizer dunkler Hautfarbe, um seinen Ausweis. Da der Mann behauptete, keinen Ausweis zu haben, arretierten der Polizist ihn vorübergehend und filzten ihn. Shee Wa Baile hatte gelogen, er hatte sehr wohl einen Ausweis auf sich.

Nachdem seine Identität gesichert war, liess die Polizei Wa Baile laufen. Doch der Mann fühlte sich als Opfer von Racial Profiling. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ihm nun recht gegeben. Die Schweiz muss ihm 23.975 Euro Schadenersatz bezahlen.

Der involvierte Polizist machte geltend, Wa Baile habe einen Verdacht auf sich gelenkt, weil er ihm auszuweichen versucht habe. Wa Baile machte geltend, alle Weissen hätten die Kontrolle ungehindert passieren können. Die Gerichte in der Schweiz waren der Ansicht, es lasse sich weder beweisen noch widerlegen, dass Rassismus mit im Spiel gewesen sei.

Das konnten auch die weisen Richter von Strassburg nicht. Doch im wesentlichen haben sie die Beweislast einfach umgekehrt: In solchen Fällen müssten der Staat und seine Vertreter beweisen, dass kein Rassismus vorliege. Das sei nicht gelungen. Es gilt die Schuldsvermutung.

Das Urteil ist verheerend in seiner Logik. Wenn ein Polizist künftig nach möglichen Straftätern sucht, die halt in Gottes Namen in ein gewisses Raster passen, muss er möglichst viele Leute anhalten, die nicht in das gesuchte Raster passen. Sonst landet er am Ende noch als Rassist vor dem Richter.

Die 3 Top-Kommentare zu "Racial Profiling: Laut Strassburg gilt die Ausweiskontrolle eines Dunkelhäutigen als rassistisch, sofern der Polizist nicht beweist, dass diese nicht rassistisch motiviert war. Es gilt die Schuldsvermutung"
  • manfred.westphal

    Wie kann man da noch Vertrauen in die Obere Gerichtsbarkeit haben? Setzt sich diese doch über die staatliche Gerichtsbarkeit hinweg, mit der wir auch schon oft hadern.

  • bjoto

    Wo ist der normale Menschenverstand in der Rechtssprechung geblieben?

  • jacra

    Wieviele die nicht in ein bestimmtes Raster passen müssen kontrolliert werden, damit es von den Höfen der Rechtsprechung akzeptiert wird einen der ins Raster passt zu kontrollieren. Das erfordert aber wesentlich mehr Personal. Sind ja zusätzlich neue Arbeitsplätze.