Wegen politischer Äusserungen zum Krieg in der Ukraine ist ein Mann in Deutschland zu drei Jahren Haft verurteilt wurden. Wie die Ukrajinska Prawda und andere ukrainische Medien berichteten, sah es ein Gericht in Hamburg als erwiesen an, dass der Mann die Ukraine als «terroristischen Staat» bezeichnet und in Online-Beiträgen das russische Militärsymbol «Z» verwendet hatte. Die Anklage hatte auf Unterstützung der «russischen Aggression» gelautet.

Die deutsche Zeitung Die Welt schrieb ergänzend, dass der Angeklagte einen Telegram-Kanal mit Verbindungen zu einer ultranationalistischen russischen Partei betrieb. Das Urteil sei aussergewöhnlich hart ausgefallen, da der Mann vorbestraft war und zusätzlich wegen illegalen Waffenbesitzes vor Gericht stand.

Nach der russischen Invasion begannen mehrere deutsche Bundesländer, «prorussische Propagandisten» zu verfolgen und die Verwendung des Symbols «Z» zu verbieten.

Dies führte zu Gesetzesänderungen auf Bundesebene, um prorussische Äusserungen im Zusammenhang mit dem Krieg strafrechtlich verfolgen zu können.

Die 3 Top-Kommentare zu "Russische Sicht verboten: Hamburger Gericht verurteilt Mann zu drei Jahren Haft, weil er die Ukraine als «terroristischen Staat» bezeichnet hat"
  • Maximus Decimus

    Und einmal mehr bin ich schockiert wie schnell die Meinungsfreiheit wieder eingeschränkt wird. Quo vadis Deutschland ?

  • hondo

    Gesinnungshaft einer Gesinnungsjustiz. Dürfte aber wohl nur jene verwundern, die die letzten 10-20 Jahre im Tiefschlaf verbracht haben.

  • rangitoto

    Welchen Gesetzestext man da wohl vergewaltigt hat, damit man den Scheiterhaufen vorbereiten darf…