Die spanischen Abgeordneten haben am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das es Personen ab 16 Jahren ermöglicht, das Geschlecht in ihrem Personalausweis durch eine einfache administrative Erklärung zu ändern.

Damit entfällt die bisherige Verpflichtung, ärztliche Berichte über Geschlechtsdysphorie und den Nachweis einer zweijährigen Hormonbehandlung vorzulegen, wie es bisher für volljährige Personen der Fall war. Das vereinfachte Verfahren zur Selbstidentifikation als Transgender wurde trotz heftiger Debatten innerhalb der regierenden Linkskoalition verabschiedet.

Dies macht Spanien zu einem der wenigen Länder, in denen die Änderung des Geschlechts in Personalausweisen ab einem Alter von 16 Jahren ohne ärztliche Berichte oder andere Einschränkungen möglich ist.