Etwas spät – aber immerhin. Nachdem das Verfassungsgericht von Slowenien zahlreiche Corona-Massnahmen für illegal erklärt hat, will die Regierung sämtliche verhängten Busse zurückzahlen.

Zwischen März 2020 und Mai 2022 wurden in Slowenien 62.000 Strafverfahren gegen Massnahmen-Gegner eröffnet. Bussen über insgesamt 5,7 Millionen Euro wurden verhängt.

Die Annullation der Bussen ist nicht nur im Sinne der Rechtsstaatlichkeit konsequent. Indem der Staat das begangene Unrecht anerkennt, streckt er die Hand zur Versöhnung aus.

Die Covid-Massnahmen in Slowenien waren vergleichbar mit jenen in der Schweiz. Auch in der Schweiz hat die massive Einschränkung der Grundrechte einen tiefen Graben in der Gesellschaft hinterlassen. Viel Vertrauen ging verloren.

Soll die Schweiz dem slowenischen Beispiel folgen?

Anders als Slowenien kennt die Schweiz kein Verfassungsgericht. Mit gutem Grund. Ob ein Gesetz mit der Verfassung zu vereinbaren ist, ist stets eine Frage des politischen Ermessens. Doch das letzte Wort in der Politik haben hierzulande nicht die Juristen – sondern die Stimmbürger.

Zweimal segnete der Souverän in der Schweiz das Covid-Regime des Bundesrates an der Urne nachträglich ab. Das ist zu respektieren.

Wir sind ein freies Land. Selbstverständlich dürfen die Massnahmen auch nach dem Volksentscheid kritisiert werden. Aber annullieren kann man sie nicht mehr. Das ist der Preis der direkten Demokratie.