In ihrem Rechtsstreit um ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Ausschluss der Stiftung von staatlicher Förderung das Recht auf Chancengleichheit verletzt hat.

Vizepräsidentin Doris König rügte bei der Urteilsverkündung, dass Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung politischer Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt seien. Dies sei aber bei einer so wesentlichen Frage notwendig.

Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen jährlich Millionenbeträge erhalten, hat die DES bisher noch kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die AfD hatte gegen den Ausschluss geklagt.

Für die Finanzierung parteinaher Stiftungen gilt ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986 als Richtschnur. Darin wird betont, dass alle politischen Grundströmungen in Deutschland angemessen berücksichtigt werden müssen. Die Stiftungen schlugen 1998 selbst vor, dass ein geeigneter Anhaltspunkt für eine Förderung der Umstand sein könne, dass eine Partei mehr als einmal in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wird.

Seit 2022 legt ein neuer Passus im Haushaltsgesetz fest, dass nur politischen Stiftungen Gelder gewährt werden, die sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Dagegen hat die AfD gesondert Klage eingereicht.