Vor knapp sechs Jahren nahmen die Schweizer Stimmbürger das Nachrichtendienstgesetz an. Das Gesetz baute die Überwachungsmöglichkeiten des Geheimdienstes massiv aus. Es hat die Möglichkeit geschaffen, private Kommunikation von Personen abzuhören, ohne dass ein Tatverdacht vorliegt. Der Einsatz solcher Mittel war bisher aber nur im Kampf gegen Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Spionage erlaubt.

Nun legt Verteidigungsministerin Viola Amherd nach – und wie. Neu soll der grosse Lauschangriff auch dann möglich werden, wenn es sich um Organisationen und Personen handelt, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten befürworten, fördern oder verüben. Die Gefahr ist indessen gross, dass dann auch aus Corona-Massnahmen-Gegnern Staatsfeinde und Terroristen gezimmert werden.

Dafür muss man sich nur ein paar Monate zurückbesinnen.

Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise kam es in Bern zu einer Reihe von Demonstrationen. Bei einer dieser Kundgebungen sprach der Berner Polizeidirektor Reto Nause, ein Parteikollege Amherds, fälschlicherweise vom Sturm aufs Bundeshaus. Der Grossteil der Medien betete diesen Unfug nach und berichtete fortan hartnäckig von gewalttätigen Kundgebungen, obwohl die Anti-Corona-Massnahmen-Demos immer friedlich abliefen.

Was wäre wohl passiert, wenn die Regelungen, die man jetzt einführen will, damals bereits in Kraft gewesen wären? Unter dem Eindruck der Berichterstattung hätte man die Demoteilnehmer als Staatsfeinde eingestuft und sie entsprechend überwacht. Darum dürfen wir diesem Ausbau der nachrichtendienstlichen Kompetenzen auf keinen Fall Folge leisten.