In der Schweiz haben wir seit 1980 eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat. Wir haben seither religiöse Symbole aus den Schulzimmern verbannt. Man geht auch nicht in die Uni, um dort zu beten.

Die Schulleitung der Universität Genf hat zum Beispiel gestützt auf die Kantonsverfassung jegliche Kultushandlungen auf dem Campus untersagt. Aber muslimische Studenten wollen das ändern. Sie fordern einen Gebetsraum auf dem Uni-Gelände.

Wie die Zeitung Le Temps in den letzten Tagen berichtete, wurde nun gar eine Online-Petition lanciert, um auf die Universitätsleitung zusätzlichen Druck auszuüben. Die Frage ist eigentlich bloss, wann die Uni dem Druck nachgibt.

Die Erfahrung zeigt nämlich, dass wir uns von Vertretern dieser zugezogenen Religion, denen die Religionsfreiheit gegen den Strich geht, immer wieder Regeln aufzwingen lassen, die unserer Verfassung widersprechen.

Man muss sich dafür nur an die epischen Debatten über die Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Schulkinder, das Kopftuchverbot im Unterricht oder auch das Schweinefleischverbot an einzelnen Schulen zurückerinnern. Es gab immer ein paar Gutmenschen, die mit dem Verweis auf Toleranz den Muslimen in der Schweiz Sonderrechte einräumten.

Die Muslime werden in diesem Land an der Ausübung ihres Glaubens nicht gehindert. Solange sie ihre Religion unauffällig praktizieren, wie andere Religionen auch, ist das kein Problem. Wer jedoch meint, er müsse Sonderrechte für seinen Glauben einfordern, der hat in diesem Lande nichts verloren. Darüber sollten wir nicht einmal diskutieren.