Eigentlich wäre es glasklar: Asylsuchende mit einem sogenannten rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) werden auch von der Sozialhilfe ausgeschlossen und müssen die Schweiz verlassen.

Nur verlassen eben viele dieser Personen unser Land nicht. Die Kantone sind für die Wegweisung und Ausschaffungen zuständig, aber es hapert beim Vollzug. Zum Beispiel wegen der fehlenden Kooperation des Herkunftslandes oder der asylsuchenden Person.

Die abgewiesenen Asylsuchenden werden also weiterhin medizinisch versorgt und erhalten obendrein noch Nothilfe. Das ist nicht viel, aber immer noch besser als gar nichts.

Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass diese abgewiesenen Asylbewerber trotzdem auf Jahre und Jahrzehnte hinaus im Lande bleiben. Konkret: Von 2008 bis 2021 gab es 124.379 rechtskräftige Negativ-Entscheide, die Hälfte davon bezog Nothilfe.

Will heissen: Sie blieben auch nach dem negativen Entscheid im Lande, einige für Jahre und Jahrzehnte. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) sind zirka 2500 Personen (2 Prozent) Langzeit-Nothilfe-Bezüger.

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt vorläufig Aufgenommene, die hier zwar kein Asyl erhalten, deren Rückkehr in ihr Heimatland aber als nicht zumutbar angesehen wird.

Dann haben wir jene mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid, die wir ausschaffen müssten, die aber trotzdem hierbleiben. Abgesehen von all jenen, die nach einem negativen Entscheid untertauchen.

Fragt sich, schicken wir eigentlich überhaupt eine dieser Personen in ihr Heimatland zurück?