Ende letzter Woche trafen sich einige Schweizer Parlamentarier mit einigen EU-Parlamentariern am oberen Zürichsee. Zu verhandeln gab es nichts. Zu entscheiden gab es nichts. Zu beschliessen gab es nichts.

Denn die Aussenpolitik ist Sache des Bundesrates. Seit der «Nachführung» der neuen Bundesverfassung von 1999 gibt es allerdings den ominösen «Mühlemann-Paragraphen» 166: «Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland.»

Dieser Einschub geht auf den freisinnigen Thurgauer «Schattenaussenminister» Ernst Mühlemann (1930–2009) zurück, der an der aussenpolitischen Bedeutungslosigkeit des Parlamentes litt. Der Paragraph ist unbestimmt gehalten und war darum auch immer wieder Zankapfel zwischen der Exekutive und der Legislative.

Sicher ist jedenfalls, dass die paar europhilen Parlamentarier, die sich mit Kollegen aus der EU trafen, keinerlei Verhandlungsmandat der Bundesversammlung besitzen und sich darum nicht einmal auf Paragraph 166 berufen können.

Es handelte sich bei den Teilnehmern hauptsächlich um die üblichen Euroturbos, die sich mit dem Scheitern des Rahmenabkommens nie abgefunden haben. Ihre Paralleldiplomatie führt zu nichts als Verwirrung und einem Kompetenz-Durcheinander. Die Auftritte von Eric Nussbaumer (SP), Benedikt Würth (Mitte), Damian Müller (FDP) oder Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte) schaden dem Land und seinen Bürgern.

Das Ziel dieser Parlamentarier, welche die von ihnen beschworenen Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit der Schweiz mit Füssen treten, ist klar: Sie wollen, dass die EU hierzulande anstelle der Bürger das Recht setzt. Sie wollen, dass im Streitfall die fremden Richter der EU über die Schweiz entscheiden.

Dass der Bundesrat seine EU-Unterhändlerin, die Staatssekretärin Livia Leu, an dieses schädliche informelle Parlamentariertreffen in Rapperswil-Jona geschickt hat, ist nicht ein Skandal. Sondern viel schlimmer: Es ist ein Fehler.