Die Polizei dürfe Koksern das Pulver nicht mehr wegnehmen, schreibt die Sonntagszeitung.

Für Aufregung sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichts zu Cannabis, die sich laut Experten auch auf harte Drogen wie eben Kokain auswirke. Die neue Regelung erlaube es den Betroffenen, die Drogen für den Eigenkonsum zu behalten – obwohl der Konsum weiterhin illegal ist.

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen daher kleine Mengen harter Drogen nicht mehr konfiszieren, wenn die betroffene Person angibt, sie für den Eigenkonsum zu verwenden. Was auch bei Strassendealern selbstverständlich positiv aufgenommen werde, wie die Sonntagszeitung schreibt. Für sie werde es einfacher, sich der Strafverfolgung zu entziehen und ihre illegalen Aktivitäten fortzusetzen.

Die 3 Top-Kommentare zu "Nach Urteil des Bundesgerichts: Polizei darf Koksern das Pulver nicht mehr wegnehmen, sagen Experten"
  • Bischi49

    Macht nur weiter so im Dealerparadies Schweiz. Das ist genau die Weisheit des Bundesgerichts die ich mir vorstelle.

  • Nicht mehr meine Schweiz

    Kann ich davon ausgehen, dass jene Richter, welche dieses Urteil gesprochen haben, ebenfalls solche Substanzen konsumieren und sich damit einen Gefallen tun?

  • telegram@newsofehrmedia

    Offenbar ist solche Denke normal für die heutige Zeit: Konsum ist verboten, aber Eigenkonsum ist erlaubt! Häh? Als Nächstes kommt dann wohl das Argument, dass man halt nur 'ein Jahr Eigenkonsum' auf sich trug...