Es war doch zum Vorneherein klar, dass eine 13. AHV-Rente nicht gratis zu haben ist. Nun wollen die Mitte-Politiker wie der Walliser Ständerat Beat Rieder (Mitte) mit einer Finanztransaktionssteuer oder Mitte-Präsident Gerhard Pfister mit einer temporären Steuererhöhung für die Armee-Aufrüstung, womit wohl Sparmassnahmen zur AHV-Finanzierung abgewendet werden sollen, bei ihren Wählern den Eindruck erwecken, die Finanzierung der Zusatzrente könne auf die Reichen abgeschoben werden.

Was ist von dieser Zechprellerei zu halten?

Der Ladenhüter Finanztransaktionssteuer, auch Tobin-Tax oder Mikrosteuer genannt, will bei jedem Devisengeschäft einen kleinen Betrag zugunsten der Bundeskasse abkassieren. In den Köpfen der Linkspolitiker inklusive Mitte existiert offensichtlich der Irrglaube, dass damit vor allem die Reichen getroffen würden. Dem ist aber nicht so, denn es sind vor allem unsere Pensionskassen, die AHV, Versicherungen und Unternehmen, die ihre Kapitalanlagen und Barbestände zur Vermeidung von Währungsverlusten regelmässig mit Devisenverkäufen auf Termin absichern.

Die bei Schweizer Banken im Inland deponierten Wertschriften von inländischen Privatpersonen machen nur 11 Prozent aller Depotwerte aus, die zu einem wesentlichen Teil in Franken und in Fonds angelegt sind, wobei Letztere oft im Ausland domiziliert sind und dort ihre Finanztransaktionen tätigen.

Es sind aber auch unsere Exportunternehmen und internationalen Konzerne, die ihre Einkünfte aus dem Ausland in Franken konvertieren oder Fremdwährungen für Zulieferungen aus dem Ausland benötigen. Die Multis könnten ihre Barmittel zur Vermeidung der Transaktionssteuern allenfalls auch im steuergünstigen Irland bunkern. Eine einseitige Einführung einer solchen Finanztransaktionssteuer in der Schweiz würde zu internationalen Wettbewerbsnachteilen und zu Umgehungsgeschäften führen.

Werden nicht nur Devisengeschäfte, sondern alle Finanztransaktionen besteuert, angefangen bei Wertschriften- und Immobilienkäufen bis zu den Lohnzahlungen, Krankenkassenprämien, Mieten oder Kreditkarteneinkäufe aller Art, dann werden alle Schweizer betroffen. Auch auf Sparheftzinsen oder Renten würden Abgaben erhoben. Die Dividenden- und Zinseinnahmen unserer Sozialwerke würden wegen der Finanztransaktionssteuer geringer ausfallen, denn diese kann im Gegensatz zur Verrechnungssteuer nicht zurückgefordert werden.

Da elektronische Zahlungssysteme wohl nicht den Zweck der Zahlungen interpretieren können, müssten wohl auch Steuern und staatliche Gebühren mit einer Finanztransaktionssteuer belegt werden. Wer regelmässig finanzielle Grosstransaktionen oder Kapitalanlagen tätigt, für den lohnt es sich, im Ausland ein Konto ohne Finanztransaktionssteuern zu unterhalten. Dieses Geld fehlt dann den Banken im Inland, was zu Zinserhöhungen und Ertragseinbussen führen wird.

Eine solche Mikrosteuer auf Millionen und Milliarden von Kleintransaktionen würden zu einem neuen administrativen Ballast führen, den zu beseitigen die gleichen Politiker noch vor kurzem ihren Wählern versprochen haben.

Eine temporäre Steuererhöhung erfordert wie die Einführung einer neuen Steuer eine Volksabstimmung. Weshalb soll eine Steuererhöhung aber nur temporär bleiben? Ist die Nachrüstung der Armee einmal unter Dach und Fach, wird die Steuer zugunsten der AHV-umgewidmet werden. Es steht ja keine mittelfristige Besserung der Finanzlage der AHV in Sicht. Im Gegenteil, die Rentnerzahl wächst schneller als die Zahl der Beitragszahler. Auch die Wehrsteuer, die zur temporären Finanzierung der Kriegskosten eingeführt wurde, wurde dem Stimmvolk als temporäre Steuer verkauft, sie ist aber bis heute in Kraft.

Und dann gibt es noch Zeitgenossen, die eine Finanzreserve der AHV für unnötig halten und das Vermögen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen möchten. Sie kennen wohl das AHV-Gesetz nicht, das im Artikel 107 Absatz 3 festhält, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf.

Eigentlich befindet sich der AHV-Fonds bereits heute in Unterdeckung, denn die im Vermögen enthaltenen 10,3 Milliarden Franken Guthaben bei der IV sind keine frei verfügbaren Aktiven. Für 2023 weist der AHV-Ausgleichsfonds denn auch nur ein Vermögen von 40,6 Milliarden Franken aus, was sich mit Rentenzahlungen 2022 von 47,3 Milliarden Franken vergleicht. Man kann das Gesetz selbstverständlich ändern und das Vermögen aufzehren. Aber dann fehlen inskünftig die Erträge dieser 41 Milliarden Franken. Diese ein bis zwei Milliarden Finanzerträge müssen dann anderswie finanziert werden.

Der Bundesbeitrag ist bekanntlich nicht ein fixer Betrag, sondern er beläuft sich auf 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV. Er leistet seinen Beitrag vorab aus einem Steueranteil der Spielbankenabgaben, dem Ertrag der Abgaben auf Tabak und gebrannten Wassern. Vielleicht könnte Ständerat Rieder der Schweizer Bevölkerung zur Sanierung der AHV auch empfehlen, mehr Walliser Weine zu trinken.

Die 3 Top-Kommentare zu "Wer A wie «AHV» gesagt hat, muss nun auch B wie «bezahlen» sagen: Wer aber trägt die Kosten für die 13. AHV-Rente?"
  • @thisworld

    Wie wäre es mit weniger Geld für die EU und vor allem weniger Geld für die Ukraine ?

  • Eliza Chr.

    Wieso immer dieselbe dumme Frage? Dem Parlament ist inzwischen klar, weshalb es ein Ja gab! Also nehmt die das Geld, das eure gewählten BR überall verschleudern! Begrenzt ihnen endlich das hirnlose Verschenken UNSERER Steuergelder, nur damit sie ihr Ego pflegen können. Asyl ... , obwohl neu wieder um 255Mio. aufgestockt🤮, Entwicklungshilfe, UKR, stoppt den Status S, usw.. Dort finden unsere BR immer sofort Mio. und Mia.. Da wird nie gefragt, woher sollen wir DIESES Geld nehmen! Alles klar?

  • Kohäsions Rentner

    Wenn ein Levrat eine halbe Kiste verdient für einen Job den er nicht gelernt hat und den er kaum beherrscht (McKinsey anrufen kann er), dann gibt es bei den Grossverdienern noch viel Potential für massiv höhere AHV-Beiträge nach dem System Steuerprogression oder Pensionskasse. Auf dem Wunschzettel steht noch eine saftige Eintrittsgebühr für jeden der zu uns kommt und Wohnraum in Anspruch nimmt.