«Rassismus kann und darf nicht toleriert werden.» Diese Worte stammen von der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch. Kaum jemand würde dagegen opponieren.

Doch Mauch verlegt den Kampf um Gleichstellung und gegen Diskriminierung auf einen Nebenschauplatz: auf die Namen von historischen Liegenschaften in der Zürcher Altstadt, «Zum Mohrentanz» an der Niederdorfstrasse 29 und «Zum Mohrenkopf» am Neumarkt 13.

Vor zwei Jahren fällte der Stadtrat den Grundsatzentscheid, wonach solche Inschriften entfernt werden müssen. Mauch und ihre linken Gesinnungs-Genossen/-innen jubelten. Später ruderte die Stadt zurück – und strebte nur noch die Abdeckung der Häusernamen an.

Der Heimatschutz wollte aber auch damit nicht leben und legte Rekurs ein. In der Begründung kritisierte er unter anderem, dass die Stadt Zürich «den historischen Kontext und die Herkunft der Häusernamen und deren Aussagen zur Geschichte der Häuser» nicht abgeklärt habe.

Nun wurde die Einsprache vom Zürcher Baurekursgericht gutgeheissen. Die Namen dürfen also bleiben.

Für die Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes, Evelyne Noth, ein wichtiger Entscheid «zur Frage, wie die Gesellschaft mit Inschriften an geschützten Gebäuden umgehen soll».

Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende: Im Tages-Anzeiger kündigte Corine Mauch an, dass sie den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen werde. Zum laufenden Verfahren nehme man keine Stellung.

An der Argumentation des Stadtrats hat sich nichts geändert: «Wir stützen uns auf die heutige rassistische Wirkung des Begriffs und nicht auf die Begriffsgeschichte.»

Bleibt die Frage nach dem Sinn und der Verhältnismässigkeit dieser Übung – und nach der Prioritätensetzung der Zürcher Stadtregierung. Hat Frau Mauch keine anderen Aufgaben als die ideologische Symptombekämpfung im Sinne der Cancel-Kultur?