15.000 Quadratmeter, mehrere luxuriöse Gebäude, ein Tennisplatz und ein Indoor-Pool: Ein Anwesen mit diesen Dimensionen hat sich das deutsche Auswärtige Amt in Brüssel geleistet. Das war bereits im Oktober 2021, ist nun aber dem Bundesrechnungshof als Kontrollorgan aufgefallen.

Dieser hat das Auswärtige Amt angewiesen, die Liegenschaft wieder «möglichst verlustfrei» zu veräussern. Denn es gebe keinen nachvollziehbaren Bedarf dafür. Zudem widerspreche das Anwesen den Vorgaben, wonach Ämter bei ihren Akquisitionen wirtschaftlich und sparsam vorzugehen haben.

Den Bedarf hält die Behörde vor allem deshalb nicht für ausgewiesen, weil die Immobilie nicht die erste deutsche Auslandvertretung in Brüssel ist. Baerbocks Amt verfügt dort bereits über drei davon.

Dazu kommt, dass die strittige Liegenschaft energetisch alles andere als dem entspricht, was die Grünen, die Partei von Baerbock, sonst fordern. Nur schon aufgrund der Grösse sei sie besonders energieintensiv und teuer im Unterhalt, so der Rechnungshof.

Dort hat man sich inzwischen allerdings schon fast an dieses Szenario gewöhnt. Das Auswärtige Amt habe schon in der Vergangenheit rund um den Globus ähnliche Immobilienkäufe getätigt, bei denen der Bedarf nicht ausgewiesen gewesen sei. Das Amt missachte die rechtlichen Vorgaben «seit Jahren».

Aussenministerin Baerbock scheint aber Gefallen an ihrem Shopping-Resultat zu haben. Sie gibt bekannt, man denke nicht an einen Verlauf. Denn das Amt habe den Bedarf für die «grössere Residenz» begründet.

Zwei der Anwesen in Brüssel seien sanierungsbedürftig. Ausserdem habe es ausser dem strittigen Objekt keine anderen geeigneten gegeben, die man hätte akquirieren können.

Der Bundesrechnungshof hingegen lässt keine Zweifel an seinem Urteil aufkommen und listet die Brüsseler Residenz unter «unnötige Ausgaben» auf. In diesem Zusammenhang wird auch der Kaufpreis erwähnt. Es sind fast acht Millionen Euro.