Ein psychisch kranker Mann ist dringend verdächtigt, eine Frau mit einem Messer getötet zu haben. Das Skandalöse an dem Fall: Der Mann hatte bereits 2014 zwei Menschen getötet – und der Wiederholungstäter befand sich auf einem sogenannten unbegleiteten Freigang, er konnte sich also ausserhalb der geschlossenen psychiatrischen Klinik frei bewegen.

Dahinter, so viel ist – Stand heute – aus den Äusserungen der Verantwortlichen zu schliessen, steht ein Totalversagen der Behörden. Sabine Uhlmann, die Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs, sagte, es gebe bei solchen Freigängen «keine Automatismen, sondern jedes noch so kleine Stück zusätzlicher Freiheit werde in jedem Einzelfall von verschiedenen Expertinnen und Experten beurteilt» (Protokoll: Tamedia).

Und weiter: «Hätte es Anzeichen dafür gegeben, dass M. [der mutmassliche Täter, Red.] wieder gewalttätig werden könnte, hätte er die hermetisch abgeriegelte forensische Abteilung» der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel «nicht verlassen».

Mit anderen Worten: Die hochgepriesenen, hochbezahlten akademischen Experten prüften den Fall des mutmasslichen Serienmörders und beurteilten ihn als völlig ungefährlich – ein tödlicher Irrtum. Kunstfehler können bei Seelendoktoren also genauso verheerend sein wie bei den übrigen Ärzten.

Die Ursachen dieses mörderischen Versagens müssen nun schonungslos aufgedeckt, und es müssen die richtigen Lehren daraus gezogen werden.

Sonst lassen die Experten den nächsten Wiederholungstäter frei herumlaufen, von dem sie kein «Anzeichen» für einen Rückfall erkennen können.