«Das Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung scheint die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt nicht ausreichend zu berücksichtigen», kritisiert Uno-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem das deutsche Selbstbestimmungsgesetz, das im November 2024 in Kraft tritt. Alsalem richtet sich dabei mit einem 17-seitigen Brief direkt an Aussenministerin Annalena Baerbock, wie die Tageszeitung Welt berichtet.

Das Gesetz erlaubt es Personen, ihr Geschlecht im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung zu ändern, ohne ein ärztliches Gutachten oder weitere Nachweise vorlegen zu müssen. Alsalem befürchtet, dass damit bestehende Schutzräume für Frauen gefährdet werden. Sie warnt, dass Männer, die sich als Frauen identifizieren, künftig Zugang zu Frauenräumen wie Toiletten und Umkleidekabinen erhalten. Dies verunsichere und bedrohe insbesondere Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden seien.

Zusätzlich äussert Alsalem Bedenken hinsichtlich des Kinderschutzes: Das Gesetz erlaubt Jugendlichen ab vierzehn Jahren, ihren Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der Eltern zu ändern. Dies könne zu medizinischen Eingriffen wie Hormonbehandlungen oder Brustamputationen führen, deren langfristige Folgen noch nicht vollständig erforscht seien. Solche Eingriffe könnten erhebliche gesundheitliche und psychische Risiken für Jugendliche mit sich bringen.

Die deutsche Regierung weist die Kritik zurück und betont, dass das Gesetz den menschenrechtlichen Standards entspreche und sowohl der Schutz der Geschlechtsidentität als auch das Kindeswohl berücksichtigt werde.

Die 3 Top-Kommentare zu "Brief an Baerbock: Uno-Sonderberichterstatterin kritisiert Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz. Die neuen Regeln seien eine Gefahr für Frauen und Kinder"
  • bolly

    Alles nur noch schizophren.

  • hallodri

    Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet nicht nur Frauen und Kinder, sondern uns alle, besonders die Politik die dahinter steckt.

  • bernau

    Die deutsche Regierung vergaß folgende Hinweise: Das Selbstbestimmungsgesetz steht im Einklang mit den Gesetzen der Physik; sein Einfluss auf die Erdrotation ist wissenschaftlich nicht belegt und beeinflusst die Welt-CO2-Bilanz wegen der Menge der Mensch:innen mit fluider Geschlechtlichkeit eher gering; das Wohl von „normalen“ (im Sinne der gaußschen Normalverteilung) Kindern, Jugendlichen und biologischen Frauen - wie auch von ebensolchen Männern - steht nicht im Fokus der Bundesregierung.