Am 15. August fand am Internationalen Strafgerichtshof ein geheimes Treffen statt.

Die Absicht: zu besprechen, wie man russische Militärs, Minister oder wenn möglich auch Präsident Putin vor das Gericht bringen kann.

Irgendwann zwischen Mitte November und Mitte Dezember soll der nächste Schritt stattfinden: Eine Mission zur Dokumentation von Kriegsverbrechen, die sich im Rahmen der Kampfhandlungen zwischen Russland und der Ukraine abspielen.

Allerdings geht es exklusiv um solche, die von Russland begangen wurden. Mögliche Kriegsverbrechen durch die Ukraine sind kein Thema.

Die Schweiz ist mittendrin. Sie soll gemäss den Abmachungen an diesem Treffen für die Reisekosten dieser Mission aufkommen. Obwohl heute schon klar ist, dass diese alles andere als unabhängig und unvoreingenommen sein wird. Denn der Internationale Strafgerichtshof stimmt sein Vorgehen ausdrücklich mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei in der Ukraine ab.

Gibt es Rechtsgrundlagen in der Schweiz, die solche Ermittlungen gegen Ausländer im Ausland erlauben? Was bedeutet die einseitige Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof gegen Russland für die Neutralitäts- und Sicherheitspolitik der Schweiz?

Und wie wirkt sie sich aus auf die humanitäre Arbeit der Schweiz, beispielsweise im Rahmen der Tätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz?

Die ganze Story gibt es hier.