Die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann haben in Bezug auf die Berichterstattung rechtliche Schritte eingeleitet: So wurde die Schweizer Boulevard-Zeitung Blick abgemahnt, wie der Tagesspiegel schreibt. Ebenso die Youtuberin Kayla Shyx, die in einem Video von ihren Erlebnissen auf einer Rammstein-After-Show-Party berichtet hatte. Sie habe darauf eine Unterlassungserklärung abgegeben, allerdings nur zu zwei Punkten.
Gegen das deutsche Magazin Der Spiegel, das im Juni mit der Schlagzeile «Sex, Macht, Alkohol – was die jungen Frauen aus der ‹Row Zero› berichten» den Fall zum Thema machte, wurde eine einstweilige Verfügung beantragt.
Öffentlich Vorverurteilung ist nicht tolerierbar, geht gar nicht!
Ein deutscher Rockstar, weltweit gefeiert, das geht ja gar nicht für all die deutschen, medialen, kleinen Neidhammel. Und ein paar kleine, ach so hilflose Groupies lassen sich vor den medialen Karren spannen, weil sie es leider wieder mal nicht kapieren.