Die Stadt Essen muss der AfD eine Halle zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die AfD hat das Recht auf Gleichbehandlung bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten, begründete das Gericht die Entscheidung.

In zwei Wochen wird die Partei ihren Bundesparteitag durchführen, an dem 600 Delegierte teilnehmen, die unter anderem den neuen Bundesvorstand wählen. Vorausgegangen war die Kündigung eines seit eineinhalb Jahren bestehenden Mietvertrags durch die Stadt Essen. Diese argumentierte, die AfD habe sich radikalisiert, was sie unter anderem mit dem Wirbel um Björn Höcke begründete, der kürzlich dafür verurteilt worden war, eine angebliche SA-Parole vorsätzlich genutzt zu haben.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte jedoch, dass der Zugang zu einer öffentlichen Halle nur versagt werden dürfe, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Massstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.