Eine vollverschleierte Muslimin scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit ihrer Klage gegen das Verhüllungsverbot im Strassenverkehr. Dies berichtet die Wochenzeitung Junge Freiheit. Nach Paragraf 23 Abs. 4 der Strassenverkehrsordnung muss das Gesicht eines Fahrzeugführers erkennbar sein. Die Klägerin, die sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, argumentierte erfolglos für eine Ausnahmegenehmigung.

Das Gericht wog das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit der Notwendigkeit einer effektiven Verfolgung von Verkehrsverstössen ab. Das Verbot verhindere, dass Fahrer unerkannt bleiben würden, und fördere verantwortungsbewusstes Verhalten. Ein Vorschlag der Klägerin, den Nikab mit einem QR-Code zu versehen, wurde abgelehnt, da die Identität der Fahrerin damit nicht zweifelsfrei überprüfbar sei.

Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit offen.