Eine vollverschleierte Muslimin scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit ihrer Klage gegen das Verhüllungsverbot im Strassenverkehr. Dies berichtet die Wochenzeitung Junge Freiheit. Nach Paragraf 23 Abs. 4 der Strassenverkehrsordnung muss das Gesicht eines Fahrzeugführers erkennbar sein. Die Klägerin, die sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, argumentierte erfolglos für eine Ausnahmegenehmigung.
Das Gericht wog das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit der Notwendigkeit einer effektiven Verfolgung von Verkehrsverstössen ab. Das Verbot verhindere, dass Fahrer unerkannt bleiben würden, und fördere verantwortungsbewusstes Verhalten. Ein Vorschlag der Klägerin, den Nikab mit einem QR-Code zu versehen, wurde abgelehnt, da die Identität der Fahrerin damit nicht zweifelsfrei überprüfbar sei.
Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit offen.
Motorradfahrerinnen sind hier im Vorteil. Ich will hier jetzt ausdrücklich nicht an die Maskenpflicht erinnern, sondern nur daran das sich die Polizei immerhin mit diesem Problem beschäftigt. Gefährliche Parks werden nur beobachtet. Hier handelt man wohl entschlossener, was für mich aber kein Grund zum feiern ist.
Wer trägt die Gerichtskosten ?
Bitte abwarten, noch ist kein endgültiger und rechtsverbindlicher Entscheid getroffen. Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass Richter diesbezüglich ebenso pflaumenweich urteilen könnten wie u.a. die Zustimmung zum allseitigen Wokeness, Urteil zur jährlichen problemlosen Umwandlung zum gefühlten Geschlecht, zur Duldung illegaler Immigration - obwohl a priori ungesetzlich, milde Urteile gegen Klimakleber und damit Ermutigung zum Weitermachen u.v.a.m. Danke vielmal.