Grosse Aufregung in Engelberg: Ein Vermieter schliesst die Bewerbung eines Wohnungsinteressenten aus, weil dieser geimpft ist. Die Maklerin hatte sich nach dem Impfstatus erkundigt und dem geimpften Bewerber eine Absage erteilt.

Umgehend folgte die «scharfe Kritik» des Mieterinnen- und Mieterverbands. Ob jemand geimpft sei oder nicht, gehöre zu den besonders schützenswerten Personendaten. Auf dieser Grundlage dürfe man keine Absage erteilen.

Das klingt schlüssig. Schliesslich sollen auch Hautfarbe, politische Vorlieben und sexuelle Orientierung keine Rolle bei der Frage spielen, ob man eine Wohnung bekommt oder nicht.

Dennoch wirkt die Entrüstung seltsam. Monatelang hat der Impfstatus darüber entschieden, ob jemand Zugang zu einer Veranstaltung oder in ein Lokal hat. Auch wenn es an wissenschaftlichen Belegen fehlt, dass ein Geimpfter weniger gefährlich ist als ein Ungeimpfter.

Offenbar sind diese Personendaten mal schützenswert, mal nicht. Generell gesagt sind Ungeimpfte Freiwild, Geimpfte sollen alles dürfen.

Man dürfe aufgrund der Rechtslage auch lügen, wenn man nach dem Impfstatus gefragt werde, befindet Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Uri. Weil schon die Frage an sich unzulässig sei.

Nicht lügen über den Impfstatus durfte man, wir erinnern uns, während die 3-G-Regel in der Schweiz galt. Dann hätte unter Umständen gar eine Strafverfolgung mit dem Tatbestand der Verbreitung einer gefährlichen Krankheit gedroht.

Der Vermieter hat eigentlich nur die diskriminierende Politik der jüngeren Vergangenheit um 180 Grad gedreht. Als privater Anbieter sollte er das dürfen.