Viele Schweizerinnen und Schweizer sind unzufrieden mit dem Umgang von Bundesrat und Verwaltung mit der Corona-Pandemie. Die Skepsis gegenüber der Arbeit der Behörden ist gross, auch gegenüber internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Die WHO will die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser verhindern und eindämmen. Dazu hat sie im Juni 2024 eine Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet.

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Massnahmen analysiert hat. Wie immer bei neuen Verträgen zeigt sich die Verwaltung begeistert: Die Schweiz verfüge bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorsorge und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, wie sie in den angepassten IGV definiert seien. «Es sind somit keine Gesetzesänderungen notwendig, um die Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen», so das BAG.

Alles in Ordnung?

Nein, offenbar nicht. Der Bundesrat ist kritisch und will deshalb eine Vernehmlassung durchführen, «um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen». Offensichtlich hat die Landesregierung die Botschaft der unzähligen Kritiker verstanden. Bevor sie einfach unterschreibt, will sie wissen, wie die Sache ausserhalb der Bundeshausblase beurteilt wird, und schickt den Vertrag in eine Extrarunde.

Eine gute Entscheidung. Solche Verträge können und müssen sorgfältig geprüft werden. Zu sensibel, zu heikel das Thema.