Ab Februar darf man KI beruflich nur noch nutzen, wenn man kompetent genug ist. Wie der Standard berichtet, dürfen Unternehmen in der Europäischen Union ab dem 2. Februar 2025 nur noch Künstliche Intelligenz-Systeme nutzen, wenn ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kompetenzen im Umgang damit verfügen. Diese Regelung ist Teil des «AI Act», der seit August 2024 schrittweise in Kraft tritt. Ziel der Verpflichtung zu KI-Kompetenz ist es, Risiken bei der Nutzung von KI-Systemen zu minimieren.

Laut Artikel 4 des Gesetzes sind Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Personal technische und regulatorische Kenntnisse sowie ein anwendungsspezifisches Verständnis der eingesetzten KI-Systeme besitzt. Bei Verstössen drohen Strafen, die je nach Schwere bis zu sieben Prozent des globalen Jahresumsatzes betragen können.

Die Umsetzung dieser Verpflichtung stellt insbesondere kleinere Unternehmen vor Herausforderungen. Während grössere Organisationen oft interne Schulungen anbieten können, müssen kleinere Betriebe auf externe Anbieter zurückgreifen. Der Fokus der Schulungen liegt neben technischem Wissen auch auf ethischen und rechtlichen Aspekten der KI-Nutzung.