Die Geschichte tönt nach einer Zürcher Provinzposse. Doch sie besitzt wegweisenden Charakter für die nationale Verkehrspolitik.

Es geht um den Kampf zwischen linksregierten Städten – und den bürgerlich dominierten ländlichen Gebieten, in denen Freiheit und Gewerbefreundlichkeit über ideologischen politischen Weltanschauungen stehen. Es geht um die Bellerivestrasse, eine der wichtigsten Einfallachsen in die Stadt Zürich, auf der von der Goldküste her pro Tag rund 50.000 Autos unterwegs sind.

Weil die Strasse bald saniert werden muss, plante die Stadt einen Versuch, der für die künftige Gestaltung wegweisend sein soll – dass in jede Fahrtrichtung nur noch eine Spur geführt und die Strassenkapazität faktisch halbiert wird.

Aufgrund von zwei Gutachten geht die Stadt davon aus, dass dieser Schritt nicht zu wesentlich mehr Stau führen wird. Was dem gesunden Menschenverstand komplett widerspricht, erklären die städtischen Verkehrsplaner damit, dass beim für den Verkehrsfluss relevanten Bellevue die Autos weiterhin zweispurig rollen.

Die bürgerlichen Kräfte im Kanton schütteln ungläubig den Kopf. Entsprechend will die Kantonspolizei den Spurabbau nicht bewilligen, weil die Bellerivestrasse eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse sei. Der geplante Spurabbau würde «neue Verhältnisse schaffen, die auch Auswirkungen auf den Verkehr ausserhalb Zürichs hätten», teilte die Polizei mit. Auch der TCS stellt sich gegen die Idee – aus rechtlicher Sicht.

Der Stadtzürcher Sektionspräsident und FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois befürchtet ein Präjudiz von überregionaler Strahlkraft: «Einmal mehr hat die Stadt Zürich versucht, übergeordnetes Recht zu biegen und den Rechtsstaat auszuhebeln.»

Im Zürcher Stadthaus freilich nimmt man dies zur Kenntnis, will aber am eigenen Plan festhalten. Das Sicherheitsdepartement unter der Leitung von Stadträtin Karin Rykart (Grüne) hat bei der kantonalen Sicherheitsdirektion Rekurs gegen den Entscheid der Kantonspolizei eingelegt.