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Nordkorea lässt grüssen: Schweizer Geheimdienst zwingt Restaurant-Mitarbeiter und Hotel-Angestellte, die Gäste zu überwachen

«Big Brother» – die legendäre Figur aus dem Roman «1984» von George Orwell dürfte schon bald in der Schweizer Gastronomie Realität werden.

Das neue Nachrichtengesetz schreibt Angestellten von Hotelbetrieben und Restaurants vor, dass sie intime Informationen über Gäste aushändigen und quasi die Türen zu den Privatzimmern und die Vorhänge zu den Séparées öffnen müssen.

JEAN-CHRISTOPHE BOTT / KEYSTONE
Les cameras de surveillance de la gare de Sion sont photographie ce Mardi 25 novembre 2008 a Sion
JEAN-CHRISTOPHE BOTT / KEYSTONE

Gemäss dem Tages-Anzeiger ist die Voraussetzung der Kooperationspflicht, dass eine «konkrete Bedrohung» vorliege, die im Sinne der Öffentlichkeit «verhindert oder abgewehrt» werden soll. Verweigern Hotelangestellte die Kooperation, drohen Bussen von bis zu 100.000 Franken.

Bemerkenswerterweise unterstützt Gastro Suisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, dieses Anliegen. Diskretion war gestern. Betroffen von der neuen Bussenregelung wären auch Transportdienstleister und Vermittler von Transporten – darunter die SBB.

Was dies für den Konsumenten bedeutet, kann derzeit nur erahnt werden. Es ist aber zu befürchten, dass es mit der Privatsphäre in Hotels, Bars, Restaurants und Eisenbahnwagen bald vorbei ist.

Deshalb wird man sich künftig ganz genau überlegen, ob man sich nach dem Essen noch einen Whiskey in der Lounge-Bar gönnen möchte – oder ob man tatsächlich das Vermicelle zum Dessert bestellt. Schliesslich könnte jeder Fehlgriff sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Auch die Pyjama-Farbe könnte als politisches Bekenntnis interpretiert werden. Und das Erste-Klasse-Ticket auf der Zugreise würde vermutlich die Steuerbehörden auf den Plan rufen.

Etwas ist so oder so garantiert: Künftig sitzt der Geheimdienst auf dem Barhocker nebenan, er isst am Tisch mit – und er liegt im Hotelzimmer sozusagen im selben Bett.

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