Der Deutsche Sauna-Bund hat in einem neuen Leitfaden Empfehlungen für den Zutritt zu Frauensaunas formuliert. Anlass ist das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz, das es Personen erleichtert, ihr Geschlecht amtlich ändern zu lassen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, sieht der Verband vor, den Zutritt nur Personen mit entsprechenden biologischen Geschlechtsmerkmalen zu gewähren.

Wörtlich heisst es: «Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend.»

Zur Kontrolle des Geschlechts rät der Sauna-Bund zu «Sichtkontrollen des Erscheinungsbildes» und – bei Unklarheiten – zur Einsichtnahme in Ausweisdokumente. Gäste könnten zudem freiwillig ihr primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen.

Der Verband betont, dass das Hausrecht der Betreiber massgeblich bleibe. Im Zweifel könne die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts hinzugezogen werden.