Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim begonnen. Ihm werden Verleumdung, falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung und Prozessbetrug vorgeworfen.

Der 41-Jährige soll im Oktober 2021 einen Angestellten des Leipziger Hotels «The Westin» zu Unrecht des Antisemitismus beschuldigt haben. Die Sicherheitsmassnahmen wurden wegen der aktuellen Bedrohungslage für Juden angeordnet.

In seinem einstündigen Eröffnungs-Statement verglich Alexander Stevens, einer von Ofarims vier Anwälten, den Fall mit Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung. Wenn eine Frau behaupten würde, sexuell belästigt worden zu sein, würde sie nie jemand wegen Verleumdung anzeigen oder den Vorfall in Frage stellen, so Stevens. Man bräuchte eine Tonaufnahme aus dem Hotel, doch die gibt es nicht. Stevens: «Es ist ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage.» Videoaufnahmen ändern daran nichts.

Am Abend des 4. Oktober 2021 hatte Ofarim in einem Video einen Mitarbeiter des «The Westin» beschuldigt. Dieser soll ihn aufgefordert haben, seine Davidstern-Kette «wegzupacken», dann könne er auch eingecheckt werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Sänger den Vorfall frei erfunden hat, weil er zu lange auf seinen Check-in warten musste. Videos von Kameras in der Lobby zeigen Ofarim ohne Kette mit Davidstern.

Der Prozess musste mehrmals verschoben werden, weil die Anwälte des Angeklagten den vorsitzenden Richter immer wieder als befangen abzulehnen versucht hatten. Das Verfahren wird nun von einem anderen Richter geleitet, den die Verteidigung jetzt mit der Begründung ablehnen wollte, dass er sich nicht lange genug mit dem Fall befasst habe. Der Antrag wurde abgelehnt.